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Anmeldung/Ausleihe

Vor der ersten Ausleihe muss sich der Entleiher persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweises anmelden. Damit erkennt er die Benutzerordnung an.

 

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollende­ten 15. Lebensjahr kann die schriftliche Erlaubnis der Eltern oder des Erziehungsberechtigten verlangt werden. Bei Kindern bis zum vollendeten 7. Lebensjahr ist diese erforderlich. Das Mindestalter für die Ausstellung eines Benutzerausweises beträgt 2 Jahre.

 

Folgende Ausleihfristen gelten:

 

Bücher, Sachvideos, Landkarten, Stadtpläne, Reiseführer: 4 Wochen

CDs, Videos, Zeitschriften, Spiele: 2 Wochen

DVD: 1 Woche

 

Sind Medien mehrfach vorbestellt, kann ihre Leihfrist verkürzt werden.

 

Eine Verlängerung der Leihfrist kann auf Antrag zweimal erfolgen, sofern keine anderweiti­ge Vorbestellung vorliegt. Der Verlängerungsantrag ist vor Ablauf der Leihfrist telefonisch, schriftlich oder persönlich vorzunehmen.

 

Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Der Benutzer wird benachrichtigt, sobald das vorbestellte Medium zur Abholung bereitliegt. Wird ein vorbestelltes Medium innerhalb der Bereitstellungsfrist von 8 Tagen nicht abgeholt, kann die Gemeindebücherei anderweitig darüber verfügen. Bei mehreren Vorbestellungen entscheidet die Reihenfolge der Bestel­lung. Die Vorbestellungen können in einzelnen Fällen zahlenmäßig beschränkt oder auch vorübergehend ganz aufgehoben werden.

 

Die Gemeindebücherei ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurückzufordern.

 

Die Gemeindebücherei erhebt keine Jahres- oder sonstige Ausleihgebühr, sofern nicht durch Fernleihe Gebühren entstehen, die vom Besteller eines Mediums zu tragen sind

.

Mahngebühren, sowie Gebühren für Ersatz von verlorengegangenen oder beschädigten Medien und Etiketten müssen jedoch durch den jeweiligen Nutzer entrichtet werden.

 

Genaueres ist in der Benutzerordnung geregelt !